Dr. jur. Sabine Lischka-Press
Kanzlei für Arbeitsrecht

Kostenplanung.

Rufen Sie uns unverbindlich an, wenn Sie Fragen zur den Kosten Ihres Anliegens haben. Gemeinsam können wir besprechen, mit welchen (Gerichts- und Anwalts-) Kosten Sie rechnen müssen, und gegebenenfalls, ob die Durchsetzung Ihres Anliegens auch unter finanziellen Gesichtspunkten Sinn macht. Zu beachten ist etwa, dass bei erstinstanzlichen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt - unabhängig davon, ob sie vor Gericht Recht bekommt oder nicht.

Das Rechtsanwaltshonorar wird auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder auf der Grundlage eines vereinbarten Stundenhonorars berechnet. Eine Erstberatung kostet nach dem RVG höchstens einen Betrag von 210,- Euro, der bei weiterer Tätigkeit verrechnet werden kann.